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Ja zum angepassten Qualifikationsverfahren

Das Qualifikationsverfahren 2020 kann gemäss dem Antrag der SKKAB durchgeführt werden. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hat grünes Licht gegeben und diesen Entscheid am 21. April gegenüber der SKKAB kommuniziert.

Der Bescheid bedeutet, dass sowohl für den betrieblichen als auch für den schulischen Teil des angepassten Qualifikationsverfahrens 2020 die Erfahrungsnoten übernommen werden. Das Fach «Information/Kommunikation/Administration» sowie im E-Profil die zweite Fremdsprache wurden bereits vor der Corona-Krise geprüft. Auch die Fachnote «Projektarbeiten» liegt vor. Diese Noten zählen ebenfalls für das eidgenössische Fähigkeitszeugnis.

Hinweis: Auf kantonaler Ebene wurde der Entscheid teilweise als «Variante 3a» kommuniziert – ohne den Zusatz, dass das Bewertungsraster der Kantone gemäss SBFI nicht zum Einsatz kommt.

Für Repetentinnen und Repetenten sowie für Kandidatinnen und Kandidaten nach Art. 32 BBV wird noch nach Lösungen gesucht. Das gilt auch für die vorgezogenen Prüfungen und für weitere Umsetzungsfragen. Zu diesem Zweck wurde eine verbundpartnerschaftliche Ad-hoc-Arbeitsgruppe eingesetzt.

Auf der Website der SKKAB informieren wir in der Rubrik «Aktuell» über die weitere Entwicklung.

Informationsblatt der SKKAB
Detaillierte Informationen finden Sie im aktualisierten Informationsblatt der SKKAB (Download).

Büroassistent/in EBA
Informationen zum Beruf Büroassistent/in EBA finden Sie auf der Website der IGKG Schweiz.

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