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Einschätzungen zum Qualifikationsverfahren 2020

Aufgrund der Coronakrise wurde das Qualifikationsverfahren für die berufliche Grundbildung angepasst. Das sorgt für Gesprächsstoff. Die SKKAB hat die Einschätzungen von Rémy Hübschi, Vizedirektor SBFI, Michael Kraft, Präsident der IGKG Schweiz, sowie der Co-Präsidentinnen der SKKAB, Martina Oertli und Regula Züst, eingeholt.

Rémy Hübschi, Vizedirektor SBFI
«Über die Berufe hinweg vergleichbare Qualifikationsverfahren»

«Wir befinden uns in einer ausserordentlichen Lage. Vor diesem Hintergrund mussten die Verbundpartner rasch faire und praktikable Lösungen für das Qualifikationsverfahren finden – für 75'000 Lernende in 230 beruflichen Grundbildungen. Das ist gelungen: In allen Berufen können schweizweit abgestimmte Qualifikationsverfahren durchgeführt werden.

Die Lösungen für das Qualifikationsverfahren 2020 stellen die Vergleichbarkeit über alle Berufe hinweg sicher. Sie nehmen aber Rücksicht auf deren Besonderheiten. Es gibt drei gleichwertige Varianten zur Überprüfung der praktischen, fachlichen und allgemeinbildenden Kompetenzen. Alle Varianten sind im Einklang mit den Bestimmungen der verschiedenen Bildungsverordnungen.»

 

Martina Oertli, Co-Präsidentin SKKAB
«Allen Lernenden Chancengleichheit garantieren»

«Es ist niemandem leichtgefallen, die gut vorbereiteten Abschlussprüfungen abzusagen. Ich kann daher die Enttäuschung nachvollziehen. Aber Sicherheit und Gesundheit haben Priorität. Ich danke allen für ihr Verständnis und für die Bereitschaft, den Entscheid mitzutragen. Wir haben für die kaufmännische Grundbildung eine Lösung gefunden, die allen Lernenden Chancengleichheit garantiert. Aus allen Lernorten liegen differenzierte Erfahrungsnoten vor, die Projektarbeiten sind abgeschlossen, «Information/Kommunikation/Administration» sowie die zweite Fremdsprache im E-Profil wurden geprüft: Dies alles ist eine valide Grundlage für das Fähigkeitszeugnis.»

 

Regula Züst, Co-Präsidentin SKKAB
«Lernende auf dem verbleibenden Weg unterstützen»

«Die betriebliche Erfahrungsnote beinhaltet die betrieblichen Leistungen im Sinne von praktischen Arbeiten. Die Eingabefrist für diese Note wurde verlängert. So können Lehrbetrieben die Schlussbewertung der Arbeits- und Lernsituationen in der nötigen Qualität durchführen. Zudem hat die SKKAB die Akteure der kaufmännischen Grundbildung aufgerufen, die Lernenden auf dem verbleibenden Weg bis zum Berufsabschluss zu motivieren und zu unterstützen. Die Vertiefung und Konsolidierung der erworbenen Kompetenzen sind wichtig im Hinblick auf die Arbeitsmarktfähigkeit.»

 

Michael Kraft, Präsident IGKG Schweiz
«Das EFZ 2020 ist kein EFZ light»

«Die von den beiden Trägerschaften der Berufe Kauffrau/Kaufmann EFZ und Büroassistent/in EBA beantragten und genehmigten Vorschläge gewährleisten eine konsistente Lösung für das kaufmännische Berufsfeld. Die Chancengleichheit ist auch für Personen garantiert, die den Berufsabschluss nachholen. Hier konnte eine erwachsenengerechte Lösung realisiert werden, welche der Berufs- und Lebenserfahrung der Kandidatinnen und Kandidaten Rechnung trägt.

Das EFZ 2020 ist bestimmt kein EFZ light. Das Abschlusszeugnis basierte auch in anderen Jahren zur Hälfte auf Erfahrungsnoten. Die berufsbefähigenden Kompetenzen werden nicht erst in den Monaten vor der Prüfung erworben. Wer drei Jahre an allen Lernorten erfolgreich unterwegs war, ist reif für den Arbeitsmarkt. Das zeigen die stets hohen Erfolgsquoten in normalen Jahren. Mit der aktuellen Lösung wird – genauso wie bei den Berufsmaturandinnen und Berufsmaturanden – die Vergleichbarkeit der Abschlüsse gewährleistet.»

 

 

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