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Bildungsverordnungen und Bildungspläne zum Erlass beim SBFI

In den letzten Wochen wurden wichtige Beschlüsse zur neuen kaufmännischen Grundbildung gefällt. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hat entschieden, die Bildungsverordnungen und die Bildungspläne für die beruflichen Grundbildungen «Kauffrau/Kaufmann EFZ» und «Kauffrau/Kaufmann EBA» (heute Büroassistent/in EBA) auf Lehrbeginn 2023 in Kraft zu setzen. Auf Stufe EFZ wurde das Konzept für die lehrbegleitende Berufsmaturität (BM1) durch die Eidgenössische Berufsmaturitätskommission (EBMK) und das SBFI abgenommen und Bundespräsident Guy Parmelin hat das neue Fremdsprachenkonzept genehmigt.

Die SKKAB präsentiert nachfolgend Auszüge aus der Kurzinformation 07 vom 5. Juli 2021 des Nationalen Koordinationsgremiums (NKG) zur Umsetzung der Reformen im Detailhandel und in der kaufmännischen Grundbildung. Das integrale Dokument steht als Download zur Verfügung; die früheren Ausgaben finden Sie auf der Website der SBBK.

 

Bildungserlasse Kauffrau/Kaufmann EFZ

Nach umfassenden Klärungen mit den Verbundpartnern hat das SBFI entschieden, die Inkraftsetzung von Bildungsplan und Bildungsverordnung Kauffrau/Kaufmann EFZ auf Lehrbeginn 2023 festzulegen. Aufgrund des grossen Interesses haben die Verbundpartner diesen Entscheid bereits am 4. Juni 2021 kommuniziert und in einer gemeinsamen Mitteilung umfassend über den Stand der Arbeiten informiert.

Inzwischen hat Bundespräsident Guy Parmelin, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), aufgrund der Ergebnisse der zusätzlichen Anhörung des SBFI das neue Fremdsprachenkonzept genehmigt. Zudem wurde das Konzept für die lehrbegleitende Berufsmaturität (BM1) durch die Eidgenössische Berufsmaturitätskommission (EBMK) und das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) abgenommen.

Die aufgrund dieser Entscheide und aufgrund der Ergebnisse der Anhörung des SBFI angepassten Bildungserlasse sowie die Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren wurden anlässlich der Sitzung vom 24. Juni 2021 durch die Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität (SKBQ) Kauffrau/Kaufmann EFZ zuhanden des weiteren Prozesses verabschiedet. Der Erlass der Bildungsverordnung und die Genehmigung des Bildungsplans durch das SBFI sind für August 2021 geplant.

Zahlreiche Stellungnahmen im Rahmen der Anhörung des SBFI beziehen sich auf die Konzepte und Instrumente für die Umsetzung, welche seit August 2020 im nationalen Koordinationsgremium (NKG) der Verbundpartner zur Umsetzung der Reformen im Detailhandel und in der kaufmännischen Grundbildung erarbeitet werden. Diese Stellungnahmen werden bei der Finalisierung der Umsetzungskonzepte berücksichtigt. Dabei geht es insbesondere um Fragen zur Umsetzung der schulisch organisierten Grundbildung und zur Umsetzung der Leistungsziele an den Berufsfachschulen. Die Leistungsziele sind im Bildungsplan bewusst auf einer allgemeinen Ebene formuliert, damit den Veränderungen am Arbeitsmarkt rasch auf nachgelagerter Ebene Rechnung getragen werden kann. An allen drei Lernorten orientieren sich die Leistungsziele an den zugrundeliegenden beruflichen Handlungskompetenzen gemäss Bildungsplan. Die Inhalte für die Berufsfachschulen werden in nationalen Umsetzungskonzepten, d.h. auf der dem Bildungsplan nachgelagerten Ebene konkretisiert. In der zweiten Jahreshälfte wird die Kommunikation zu den Umsetzungskonzepten intensiviert.

 

Büroassistent/in EBA

Die Anhörung des SBFI wurde am 31. Mai 2021 abgeschlossen. Die Ergebnisse zeigen, dass die Neuausrichtung der beruflichen Grundbildung Büroassistent/in EBA (Projekt der IGKG Schweiz) auf Zustimmung stösst. Das gilt auch für die neue Berufsbezeichnung
«Kauffrau/Kaufmann EBA».

Dank der Neuausrichtung sind die EBA- und EFZ-Stufe der kaufmännischen Grundbildung inhaltlich und konzeptionell optimal aufeinander abgestimmt.
Sie bilden neu ein kohärentes Berufsfeld. Das verbessert die Durchlässigkeit zwischen den beiden Stufen und fördert die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe. Da auf Stufe EFZ der kaufmännischen Grundbildung die B- und E-Profile (Basis-Grundbildung bzw. Erweiterte Grundbildung) nicht weitergeführt werden, lassen sich die klar positionierten Abschlüsse «Eidgenössisches Berufsattest» und «Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis» als Unterscheidungsmerkmal etablieren. Im Rahmen der Informationsmassnahmen zur Umsetzung der Reformen können die Berufsbezeichnungen optimal kommuniziert werden. Zugleich kann Transparenz bezüglich Anforderungen, Anspruchsniveau und Durchlässigkeit geschaffen werden.

Das nationale Koordinationsgremium (NKG) zur Umsetzung der Reformen im Detailhandel und in der kaufmännischen Grundbildung hat sich für die Inkraftsetzung von Bildungsplan und Bildungsverordnung auf Lehrbeginn 2023 ausgesprochen. Am 30. Juni 2021 hat die Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität (SKBQ) Büroassistent/in EBA die aufgrund der Anhörung des SBFI angepassten Bildungserlasse zuhanden des weiteren Prozesses verabschiedet. Der Erlass der Bildungsverordnung und die Genehmigung des Bildungsplans durch das SBFI sind für August 2021 geplant.

 

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