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Angepasstes Qualifikationsverfahren 2020

Die Verbundpartner der Berufsbildung haben am 9. April 2020 eine Lösung für die Lehrabschlussprüfungen 2020 beschlossen. Sie ermöglicht den Lernenden, ihre Ausbildung mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis bzw. Berufsattest abzuschliessen – trotz Corona-Krise. Pro berufliche Grundbildung wird ein schweizweit einheitliches Qualifikationsverfahren durchgeführt. Was bedeutet das für den Beruf Kauffrau/Kaufmann EFZ?

Schulischer Teil der Abschlussprüfung

Beschluss der Verbundpartner: Es finden keine schulischen Prüfungen statt. Stattdessen zählen die Erfahrungsnoten.

In der kaufmännischen Grundbildung wurden im Fach «Information/Kommunikation/Administration» sowie im E-Profil die zweite Fremdsprache bereits vor der Corona-Krise geprüft. Auch die Fachnote «Projektarbeiten» liegt vor. Diese Noten zählen für das eidgenössische Fähigkeitszeugnis. In allen anderen Fächern zählen die Erfahrungsnoten.

Betrieblicher Teil der Abschlussprüfung (Praktische Arbeit)

Beschluss der Verbundpartner: Zur Überprüfung der praktischen Arbeit beantragt jede Trägerschaft eine schweizweit einheitlich durchführbare Variante. Die Sicherstellung der Gesundheit und der Sicherheit aller Beteiligten hat höchste Priorität.

Der Vorstand der SKKAB hat beschlossen, im betrieblichen Teil des Qualifikationsverfahrens auf mündliche und schriftliche Prüfungen zu verzichten und sich auf die betriebliche Erfahrungsnote abzustützen. Nur so kann im Beruf Kauffrau/Kaufmann EFZ eine schweizweit einheitliche Durchführung sichergestellt werden, welche die Sicherheit aller Beteiligten gewährleistet.

Die SKKAB hat beim zuständigen Gremium einen Antrag gestellt. Die Eingabe wird von einer Expertengruppe der Kantone geprüft und vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) genehmigt. Der Entscheid des SBFI sollte bis Ende April 2020 vorliegen.

Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis

Die SKKAB ist überzeugt, dass die umfassenden und differenzierten Erfahrungsnoten aus allen drei Lernorten in Kombination mit den bereits absolvierten Prüfungsteilen eine valide Grundlage für das Qualifikationsverfahren 2020 bilden. Die betriebliche Erfahrungsnote umfasst die Bewertung von betrieblichen Leistungen im Sinne von praktischen Arbeiten. Den Lernenden darf aufgrund der aktuellen Situation kein Nachteil für ihren Berufseinstieg entstehen. Sie haben ihre Ausbildung erfolgreich absolviert und sich in ihren Ausbildungsbetrieben bewährt.

Qualifikationsverfahren für Erwachsene, Repetentinnen und Repetenten

Die SKKAB hat weiter beantragt, für Personen, die ausserhalb eines geregelten Bildungsganges zum Qualifikationsverfahren zugelassen werden (im Sinne von Art. 32 BBV) sowie für Repetentinnen und Repetenten reguläre Prüfungen durchzuführen, sobald es die Umstände erlauben.

Informationsblatt der SKKAB

Detaillierte Informationen finden Sie im Informationsblatt der SKKAB (Download).

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